Schutz der Rechte von Kindern:
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung und Ausbeutung.
Wir gewährleisten eine sichere Umgebung für Kinder in unseren Programmen und Aktivitäten und setzen Schutzmaßnahmen gegen mögliche Bedrohungen ihrer Sicherheit um.
Wir respektieren die Rechte der Kinder auf Privatsphäre und gehen verantwortungsvoll mit ihren Daten um, unter Einhaltung relevanter Datenschutzbestimmungen.
Jeder Freiwillige oder Mitarbeiter, der mit Kindern arbeitet, muss eine gültige Führungszeugnisvorlage vorlegen.
Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen:
Wir gewährleisten die Zugänglichkeit unserer Einrichtungen, Programme und Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen und arbeiten daran, Barrieren zu beseitigen, die ihre Teilnahme erschweren könnten.
Wir respektieren die individuellen Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen und bieten rechtliche, körperliche und emotionale Unterstützung, um ihre volle Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Wir fördern das Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und unterstützen deren Initiativen zur Verwirklichung ihrer Rechte.
Bildung und Stärkung:
Die Aufklärung unserer Mitglieder, Freiwilligen, Partner und der Gemeinschaft über die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen ist entscheidend für deren Schutz und Wohlbefinden.
Wir stärken die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen durch Information, Beratung und Unterstützung, um ihre aktive Teilnahme an Entscheidungsprozessen zu gewährleisten.
Die Zusammenarbeit mit relevanten Organisationen, Institutionen und Behörden ist unerlässlich, um die Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen auf lokaler und nationaler Ebene zu fördern und zu schützen.
Meldung von Fehlverhalten an die zuständigen Behörden:
Im Falle von Verdachtsfällen auf Missbrauch, Vernachlässigung oder andere Formen von Fehlverhalten gegenüber Kindern, insbesondere Kindern mit Autismus und Entwicklungsstörungen, wird der Verein für die Betreuung autistischer Personen Rijeka folgende Schritte einleiten:
Sofortige Reaktion:
Jeder Verdacht auf Missbrauch oder Fehlverhalten gegenüber einem Kind wird sofort an die zuständigen Personen innerhalb des Vereins gemeldet.
Einhaltung der Vorschriften:
Wir halten alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich der Meldung und Untersuchung von Kindesmissbrauch ein, einschließlich der Pflichtmeldung an die zuständigen Behörden.
Meldung an Behörden:
Jeder Verdacht auf Missbrauch oder Fehlverhalten gegenüber einem Kind wird unverzüglich den zuständigen Institutionen wie dem Sozialamt, der Polizei oder anderen relevanten Stellen gemeldet.
Zusammenarbeit mit Institutionen:
Wir leisten volle Zusammenarbeit und Unterstützung für die Ermittlungsbehörden während der Untersuchung von Missbrauch oder Fehlverhalten gegenüber einem Kind.
Kinderschutz:
Unser höchstes Anliegen ist das Wohl des Kindes. Nach einer Meldung ergreifen wir alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind angemessene Unterstützung, Schutz und Fürsorge erhält.
Transparenz und Verantwortlichkeit:
Wir gewährleisten Transparenz im Meldeverfahren und informieren regelmäßig Mitglieder und Öffentlichkeit über die ergriffenen Maßnahmen.
Diese Richtlinie zum Schutz der Rechte von Kindern und Menschen mit Behinderungen ist seit dem 01.01.2024 in Kraft.
Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinie entsprechend gesetzlicher Änderungen und bewährter Praktiken zu überarbeiten und zu aktualisieren.